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   BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18   

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https://dejure.org/2018,16344
BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18 (https://dejure.org/2018,16344)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.2018 - 1 B 31.18 (https://dejure.org/2018,16344)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - 1 B 31.18 (https://dejure.org/2018,16344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Erklärung eines Konsulats der Republik Kosovo für den Erwerb einer Staatsangehörigkeit einer in Deutschland geborenen Person ohne amtliche Dokumente hinsichtlich Ausweisung und Abschiebung in den Kosovo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Maßgeblichkeit der Erklärung eines Konsulats der Republik Kosovo für den Erwerb einer Staatsangehörigkeit einer in Deutschland geborenen Person ohne amtliche Dokumente hinsichtlich Ausweisung und Abschiebung in den Kosovo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverhalts- und Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen Urteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 -1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlautes mithilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. August 2016 - 1 B 82.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18
    a) Die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18
    Denn damit wird ein - angeblicher - Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung angesprochen, der einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 11 f.).
  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 82.16

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlautes mithilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. August 2016 - 1 B 82.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18
    Umfasst sind insbesondere die ausreichende Erforschung und Würdigung der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen wie etwa des Akteninhalts, des Vortrags der Beteiligten, eingeholter Auskünfte oder gerichtskundiger Tatsachen (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 S. 21).
  • BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18
    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2024 - 6 LA 168/24

    Asylverfahren; Verletzung rechtlichen Gehörs - Fragepflicht des Gerichts;

    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass dem tatsächlich nicht so ist (BVerwG, Beschl. v. 15.09.2011 - 5 B 23.11 -, juris Rn. 9 und Beschl. v. 04.06.2018 - 1 B 31.18 -, juris Rn. 7 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylprozess; Besetzungsrüge; Gehörsrüge;

    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass dem tatsächlich nicht so ist (BVerwG a.a.O. und Beschl. v. 04.06.2018 - 1 B 31.18 -, Rn. 7 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 ZB 18.32680

    Asyl, Sierra Leone: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, B.v. 4.6.2018 - 1 B 31.18 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 1 ZB 18.32333

    Keine umfassende Frage- und Hinweispflicht des Gerichts

    Mit Angriffen auf die gerichtliche Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung lässt sich ein Gehörsverstoß regelmäßig nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2004 - 1 B 273.03 - BeckRS 2004, 21263; B.v. 4.6.2018 - 1 B 31.18 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.09.2018 - 1 ZB 18.32051

    Asyl: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; keine umfassenden

    Mit Angriffen auf die gerichtliche Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung lässt sich ein Gehörsverstoß regelmäßig nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2004 - 1 B 273.03 - BeckRS 2004, 21263; B.v. 4.6.2018 - 1 B 31.18 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447

    Asyl: Keine Berufungszulassung mangels Divergenz und Versagung rechtlichen Gehörs

    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann nur ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 4.6.2018 - 1 B 31.18 - juris Rn. 10; B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 09.11.2018 - 9 ZB 18.32734

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, B.v. 4.6.2018 - 1 B 31.18 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann nur ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 4.6.2018 - 1 B 31.18 - juris Rn. 10; B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 4 LA 222/19

    Darlegung einer Gehörsverletzung im Asylverfahren

    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass dem tatsächlich nicht so ist (BVerwG a.a.O. und Beschl. v. 04.06.2018 - 1 B 31.18 -, Rn. 7 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 22).
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